0%
Conectando con la información publicada…
Esto toma unos segundos · no cierres esta página
Skip to content

Nur Kategorie B: So kommst du zum Lastwagen-Führerausweis und zur CZV

Mit Kategorie B führt dein Weg zum Lastwagen über den Lernfahrausweis C, die Theorie, die praktische Führerprüfung und die CZV-Prüfung für den Fähigkeitsausweis. Die grösste Hürde ist laut asa die Theorie: 2025 bestanden nur 37.3 % die Theorieprüfung der Kategorie C. Hier steht der ganze Weg, Schritt für Schritt.

Anzeige

👇 Weiter: was du mit C1 fahren darfst

Was dir mit Kategorie B noch fehlt

Mit Kategorie B fährst du Fahrzeuge bis 3500 kg Gesamtgewicht. Für einen Lastwagen über 3500 kg brauchst du die Kategorie C, für einen Lastwagen bis 7500 kg reicht die Unterkategorie C1 (VZV Art. 3). Und wer damit gewerbsmässig Güter transportiert, braucht zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport nach der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV Art. 2). Du machst also zwei Dinge: den Führerausweis und die CZV.

Der Weg in fünf Schritten

  1. Entscheiden: C1 oder C? C1 (bis 7500 kg) ist der kleinere Schritt, C (ohne Obergrenze) öffnet mehr Stellen. Beide gibt es ab 18 Jahren (VZV Art. 6). Was C1 erlaubt, steht in Kategorie C1 und C1E.
  2. Lernfahrausweis beantragen: beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons. Dort erfährst du auch, welche Unterlagen und Untersuchungen dein Kanton verlangt.
  3. Theorie lernen und bestehen: Für den Lastwagen gibt es eine eigene Zusatztheorie. Sie zählt auch für die CZV: Das Gesetz verlangt für die CZV-Theorie mindestens vier Stunden, und die Zusatztheorie der Kategorie C wird angerechnet (CZV Art. 12 Abs. 5).
  4. Fahren lernen und die praktische Prüfung machen: meistens mit einer Fahrschule, auf einem Fahrschullastwagen.
  5. Die CZV-Prüfung ablegen: Theorie und Praxis, siehe unten. Danach bestellst du den Fähigkeitsausweis.

Die CZV-Prüfung seit 2024

Seit dem 1. Januar 2024 läuft die Prüfung so (cambus.ch, „Änderungen CZV-Prüfung ab 2024“):

Wo Teilprüfung Dauer
Strassenverkehrsamt des Wohnkantons Schriftliche Theorieprüfung 60 Minuten
Strassenverkehrsamt des Wohnkantons Zwei E-Prüfungen je 45 Minuten
Prüfungsorganisation CZV Mündliche Prüfung 30 Minuten
Prüfungsorganisation CZV Allgemeiner Teil Praxis 30 Minuten

Fällst du bei einer Teilprüfung durch, wiederholst du nur diese. Die Zahl der Versuche ist nicht begrenzt (CZV Art. 15). Auf älteren Seiten liest du noch vom alten Ablauf mit drei mündlichen Prüfungen. Der gilt seit 2024 nicht mehr.

Wie viele es schaffen

Die Statistik Führerprüfungen 2025 der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter, veröffentlicht am 19. März 2026) zeigt, wo es schwierig wird:

Prüfung Bestanden 2025 Erfolgsquote
Theorie Kategorie C 3910 37.3 %
Theorie CZV 1899 46.3 %
Theorie C1/D1 5157 52.6 %
Praxis Kategorie C 2718 83.0 %
Praxis Unterkategorie C1 1294 88.0 %

Unsere Lesart: Die Theorie ist die grösste Hürde, nicht das Fahren. Wer sich gut vorbereitet, hat bei der Fahrprüfung gute Chancen. Plane deshalb genug Zeit für die Theorie ein und lerne nicht erst in der Woche vor der Prüfung.

Was kostet der Weg?

Die Gebühren für Lernfahrausweis, Theorie- und Fahrprüfung und die CZV-Teilprüfungen beim Strassenverkehrsamt legt dein Kanton fest. Die Preise der Fahrschulen sind verschieden. Wir haben beides nicht geprüft und nennen deshalb keine Zahl. So gehst du vor:

  • Frag beim Strassenverkehrsamt deines Kantons nach allen Gebühren für C oder C1 und für die CZV.
  • Hol dir bei mehreren Fahrschulen ein Angebot und frag, was enthalten ist: Lektionen, Fahrzeug, Prüfungsvorbereitung.
  • Fix ist nur die Karte am Schluss: Der Fähigkeitsausweis kostet CHF 20 bei Online-Bestellung und CHF 35 auf Papier oder am Schalter (cambus.ch, ohne MwSt.).
  • Bist du beim RAV angemeldet, sprich vor der Anmeldung bei der Fahrschule mit deiner Beraterin oder deinem Berater. Ob eine Unterstützung möglich ist, entscheidet das RAV. Wir haben die Regeln dazu nicht geprüft.
  • Manche Firmen bilden selbst aus oder beteiligen sich an den Kosten. Lass dir das schriftlich geben.

Der andere Weg: die Lehre

Junge Leute können die Lehre als Strassentransportfachfrau oder Strassentransportfachmann EFZ machen. Lernende dürfen den Lernfahrausweis C oder CE schon ab 17 Jahren haben und die Prüfung bis zu sechs Monate vor dem 18. Geburtstag ablegen. Den Ausweis gibt es mit 18 (VZV Art. 6). Mit dem Abschluss erfüllen sie auch die Bedingungen für den Fähigkeitsausweis (CZV Art. 6).

Gut zu wissen

  • Kontrolluntersuchung: Mit C oder C1 gehst du alle fünf Jahre zur verkehrsmedizinischen Kontrolle, nach der ersten Untersuchung nach dem 50. Geburtstag alle drei Jahre (VZV Art. 27).
  • Weiterbildung: Der Fähigkeitsausweis gilt fünf Jahre. Danach brauchst du fünf Kurstage Weiterbildung (CZV Art. 9 und 16).
  • Ab 2027: Laut asa werden ab Januar 2027 Nothilfekurs und Sehtest für alle Führerausweise digital erfasst, und der Verkehrskundeunterricht kommt vor die Theorieprüfung. Das betrifft vor allem Neulenkende der Kategorie B.

Häufige Fragen

Kann ich direkt mit C anfangen oder muss ich zuerst C1 machen?

Welcher Weg für dich passt, klärst du am besten mit dem Strassenverkehrsamt und deiner Fahrschule. Gut zu wissen: Wer C1 mit Fähigkeitsausweis hat und später C macht, muss die CZV-Prüfung nicht wiederholen (CZV Art. 6).

Wie lange dauert das Ganze?

Das hängt von der Fahrschule, den Prüfungsterminen deines Kantons und davon ab, wie schnell du die Theorie bestehst. Eine feste Dauer gibt es nicht.

Vermittelt diese Seite Fahrschulen oder Jobs?

Nein. Wir sind keine Fahrschule, kein Arbeitgeber und keine Stellenvermittlung. Alle Angaben stammen aus den Verordnungen und von cambus.ch und asa.ch.

Unabhängige Informationsseite – nicht verbunden mit der asa, cambus.ch, dem ASTRA, den Strassenverkehrsämtern, dem RAV, Fahrschulen oder Arbeitgebern. Wir sind kein Arbeitgeber und keine Stellenvermittlung. Regeln laut VZV (Stand 1. Januar 2026) und CZV (Stand 1. Juli 2022), gelesen am 12. Oktober 2026 auf fedlex.admin.ch.