Den Code 95 verlängerst du mit 35 Stunden Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren, in Einheiten von mindestens sieben Stunden. Ist er schon abgelaufen, machst du die Weiterbildung, bevor du wieder gewerblich fährst. Hier steht, wie es geht und was du anrechnen lassen kannst.
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Was ist der Code 95?
Der Code 95 ist der Fahrerqualifizierungsnachweis. Er steht als Zahl „95“ in deinem Führerschein und zeigt, dass du die Grundqualifikation oder die Weiterbildung für Berufskraftfahrer gemacht hast. Er gilt fünf Jahre (Güterbeförderungsgesetz § 19). Ohne gültigen Code 95 darfst du keine Güter gewerblich mit einem Lkw über 3,5 t fahren, auch wenn dein Führerschein C noch gilt.
Wichtig: Code 95 und Führerschein sind zwei Dinge. Die Lenkberechtigung C oder CE verlängerst du alle fünf Jahre mit einem ärztlichen Gutachten. Den Code 95 verlängerst du mit der Weiterbildung.
Die Regeln der Weiterbildung
Die Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer (GWB) legt in § 12 fest:
| Regel | Was gilt |
|---|---|
| Dauer | 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren |
| Einheiten | jeweils mindestens 7 Stunden, auf zwei aufeinanderfolgende Tage aufteilbar |
| E-Learning | höchstens 12 Stunden |
| Pro Tag | höchstens 8 Stunden Unterricht |
| Wer schult | nur Ausbildungsstätten mit Ermächtigung des Landeshauptmanns |
| Nachweis | Die Ausbildungsstätte stellt eine Bescheinigung aus |
Die Weiterbildung besteht aus Unterricht im Schulungsraum, praktischer Ausbildung und, wenn vorhanden, E-Learning. Simulatoren können die Praxis ergänzen. Wechselst du die Ausbildungsstätte, wird die schon gemachte Weiterbildung angerechnet.
Was du anrechnen lassen kannst
- ADR-Ausbildung: Die Gefahrgutlenker-Ausbildung nach ADR ersetzt eine Einheit von 7 Stunden (GWB § 12 Abs. 7).
- Tiertransport: Der Befähigungsnachweis nach der Tiertransport-Ausbildungsverordnung ersetzt ebenfalls 7 Stunden (GWB § 12 Abs. 8).
- Lehrabschluss: Wer die Lehrabschlussprüfung „Berufskraftfahrer“ ablegt, dem ersetzt sie die erste Weiterbildung danach (GWB § 12 Abs. 6).
Für die übrigen Stunden brauchst du Kurse bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte.
Was in der Weiterbildung drankommt
Die Sachgebiete stehen in Anlage 1 der GWB. Sie gelten für die Grundqualifikation und für die Weiterbildung. Für Lkw-Fahrer (C1, C1E, C, CE) gehören unter anderem dazu:
- Rationelles Fahren: Motor, Bremsen und Dauerbremse richtig nutzen und Kraftstoff sparen.
- Risiken im Verkehr: Witterung, Verkehrslage und Ablenkung einschätzen und vorausschauend fahren.
- Toter Winkel: vor allem beim Rechtsabbiegen.
- Ladungssicherung: Kräfte während der Fahrt, Verzurrtechniken, Zurrgurte und Haltevorrichtungen.
- Vorschriften: Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten nach den EU-Verordnungen 561/2006 und 165/2014, mitzuführende Dokumente und Regeln für den Güterkraftverkehr.
Die Weiterbildung ist also mehr als Pflicht: Vieles davon brauchst du jeden Tag. Frag den Anbieter, welche Themen in welchem Kurstag drankommen.
Dein Code 95 ist schon abgelaufen?
Dann ist das kein Grund zur Panik. Das Güterbeförderungsgesetz (§ 19b Abs. 1) sagt: Die Weiterbildung muss entweder alle fünf Jahre vor Ablauf nachgewiesen werden oder, wenn die Gültigkeit schon abgelaufen ist, vor der Wiederaufnahme der Tätigkeit. Du machst also die 35 Stunden, lässt den Code 95 neu eintragen und kannst dann wieder gewerblich fahren. Deinen Führerschein C verlierst du dadurch nicht, solange er selbst gültig ist.
Du hast den Lkw-Führerschein schon seit vor 2009?
Wer die Lenkberechtigung C1, C1E, C oder CE vor dem 10. September 2009 bekommen hat, braucht keine Grundqualifikation. Er muss aber die Weiterbildung nachweisen, bevor er gewerblich fährt (§ 19b Abs. 1). Für alle, die den Lkw-Führerschein danach gemacht haben, gilt: zuerst Grundqualifikation, dann alle fünf Jahre Weiterbildung. Wie die Grundqualifikation abläuft, steht in Nur Klasse B: So kommst du zum Lkw-Führerschein C.
Schritt für Schritt zum neuen Code 95
- Datum prüfen: Auf der Rückseite deines Führerscheins steht, bis wann der Code 95 gilt.
- Ausbildungsstätte suchen: Nur ermächtigte Stätten zählen. Frag beim Anbieter nach der Ermächtigung.
- Anrechnung klären: Hast du eine ADR-Ausbildung gemacht? Dann sind 7 Stunden schon erledigt.
- Termine buchen: Fünf Tage zu 7 Stunden, oder weniger Präsenz, wenn du E-Learning nutzt (höchstens 12 Stunden).
- Bescheinigungen aufheben: Du brauchst sie für die Eintragung.
- Code 95 eintragen lassen und dann wieder bewerben.
Was kostet die Weiterbildung?
Die Preise der Ausbildungsstätten für die 35 Stunden haben wir nicht geprüft. Vergleiche Angebote und frag, ob E-Learning-Teile und die Bescheinigung im Preis enthalten sind. Frag auch deinen Arbeitgeber, ob er die Weiterbildung übernimmt. Bist du arbeitslos gemeldet, sprich vor der Buchung mit dem AMS. Das AMS kann Kurskosten übernehmen, wenn der Kurs deine Chancen auf einen Job erhöht, und entscheidet im Einzelfall. Mehr in Lkw-Führerschein und AMS.
Und der Führerschein selbst?
- Die Lenkberechtigung C und CE gilt fünf Jahre. Für jede Verlängerung brauchst du ein ärztliches Gutachten (FSG § 17a).
- Gebühren laut oesterreich.gv.at: 16 € für die Verlängerung, 50 € für das ärztliche Gutachten der Klasse C.
- Eine Lenkberechtigung C, die vor dem 1. November 1997 erteilt wurde, erlischt mit dem 48. Geburtstag, wenn du sie nicht vorher verlängerst.
Tipp: Leg die Termine für Gutachten und Weiterbildung so, dass beides nicht im selben Monat abläuft.
Warum sich das lohnt
Am 9. Oktober 2026 stand „C95“ in den meisten Lkw-Inseraten auf karriere.at, die wir gelesen haben, oft als „gültige C95-Ausbildung erforderlich“. Ohne gültigen Code 95 kommst du für diese Stellen nicht in Frage. Was sie zahlen, steht in Lkw-Fahrer Gehalt in Österreich.
Häufige Fragen
Kann ich die ganze Weiterbildung online machen?
Nein. Laut GWB sind höchstens 12 der 35 Stunden als E-Learning erlaubt.
Muss ich eine Prüfung machen?
Die Verordnung verlangt für die Weiterbildung den Nachweis der Teilnahme mit einer Bescheinigung der Ausbildungsstätte, keine Prüfung wie bei der Grundqualifikation.
Unabhängige Informationsseite – nicht verbunden mit dem AMS, Behörden, Ausbildungsstätten oder Arbeitgebern. Wir verkaufen keine Kurse. Regeln laut Güterbeförderungsgesetz und GWB, gelesen am 9. Oktober 2026 im RIS.