Mit Klasse B kannst du die Lenkberechtigung auf die Klasse D ausdehnen und dazu die Grundqualifikation für den Code 95 (D95) machen. Die Gebühren des Staates liegen laut unserer Rechnung ab rund 350 € ohne Grundqualifikation und bis rund 770 € mit Grundqualifikation, dazu kommen Fahrschule und Erste-Hilfe-Kurs. Hier sind alle Schritte.
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Wie alt musst du sein?
Für die Klasse D bist du mindestens 24 Jahre alt. Mit dem Fahrerqualifizierungsnachweis, also der Grundqualifikation für den Code 95, geht es schon ab 21 (FSG § 20). Für die kleinere Klasse D1 (bis 16 Plätze, bis 8 m) liegt das Mindestalter bei 21. Laut AMS Ausbildungskompass kannst du mit Theorie und Fahrstunden schon ab 20,5 Jahren beginnen. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Und: Die Klasse B brauchst du vorher, sonst geht es nicht.
Die Schritte der Reihe nach
- Fahrschule wählen und Ausdehnung beantragen: Du hast B und dehnst die Lenkberechtigung auf D aus. Die Ausdehnungsgebühr beträgt 73 € (ohne Arzt und Prüfungen).
- Ärztliches Gutachten: Für die Klasse D kostet es 50 €.
- Verkehrspsychologisches Screening: Nur für D, nicht für D1. Getestet werden Beobachtung, Konzentration, Belastbarkeit, Koordination und Motivation. Kosten: 130 €.
- Erste-Hilfe-Kurs mit 16 Stunden: Für D vorgeschrieben (für D1 reichen 6 Stunden Sofortmaßnahmen). Den Preis haben wir nicht geprüft.
- Theorie und Fahrstunden in der Fahrschule: siehe unten.
- Fahrprüfung: Theorie 11 €, Praxis 90 €. Die praktische Prüfung D kann mit der praktischen Prüfung für den Code 95 kombiniert werden, dann kostet sie 180 €.
- Grundqualifikation: Theoretische Prüfung vor einer Kommission und praktische Prüfung. Gebühr: 330 € (GWB § 10).
Quelle der Gebühren: oesterreich.gv.at (Stand 2026) und die Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung (GWB).
Wie viele Stunden in der Fahrschule?
Eine Unterrichtseinheit dauert 50 Minuten. Laut oesterreich.gv.at („Mindestunterrichtsstunden“, Stand 1. Jänner 2026) gilt für D und D1 als Ausdehnung von B:
| Teil | Mindestens |
|---|---|
| Basisunterricht (alle Klassen) | 20 Einheiten |
| Klassenspezifische Theorie D/D1 (von B aus) | 12 Einheiten |
| Fahrstunden für B und D zusammen | 20 Einheiten (8 für B, 12 für D) |
Der AMS Ausbildungskompass nennt für Menschen mit Führerschein B „mindestens 12 Unterrichtseinheiten Theorie und 8 Fahrstunden mit Bus“. Wie viele Fahrstunden du wirklich brauchst, hängt von dir ab. Frag deine Fahrschule nach der Planung und nach dem Preis pro Stunde.
Was kostet das?
Fix sind nur die Gebühren des Staates. Die Fahrschulpreise haben wir nicht geprüft, sie sind je nach Fahrschule verschieden.
| Gebühr | Betrag |
|---|---|
| Ausdehnung | 73 € |
| Ärztliches Gutachten D | 50 € |
| Verkehrspsychologisches Screening | 130 € |
| Theoretische Prüfung | 11 € |
| Praktische Prüfung D | 90 € |
| Praktische Prüfung D kombiniert mit Code 95 | 180 € |
| Prüfung der Grundqualifikation | 330 € |
Unsere Rechnung: Ohne Grundqualifikation zahlst du ab rund 350 € an staatlichen Gebühren (73 + 50 + 130 + 11 + 90 €). Mit Grundqualifikation sind es bis rund 770 €. Ob sich die 180 € und die 330 € teilweise überschneiden, haben wir nicht klären können. Frag deine Fahrschule. Dazu kommen immer die Fahrschule und der Erste-Hilfe-Kurs.
Wenn du es dir finanziell schwer leisten kannst: Die Prüfungsgebühr der Grundqualifikation kann bei nachgewiesener wirtschaftlicher Härte auf bis zu zwei Fünftel ermäßigt werden (GWB § 10). Unsere Rechnung: Das wären 132 €. Trittst du bis fünf Tage vor der Prüfung zurück, bekommst du die Gebühr zurück.
Die Grundqualifikation: So läuft die Prüfung
- Theorie: mindestens 4 Stunden 30 Minuten, mit Multiple-Choice-Fragen, Fragen zu Praxisfällen und einem mündlichen Teil von mindestens 30 Minuten (GWB § 7).
- Praxis: mindestens 90 Minuten Fahrt in der Stadt und auf Freilandstraßen (GWB § 7).
- Termine: In jedem Bundesland gibt es mindestens vier Prüfungstermine pro Jahr. Sie werden drei Monate vorher auf der Website des Landes veröffentlicht (GWB § 3).
- Nicht bestanden? Du wiederholst frühestens nach drei Wochen und nur den Teil, den du nicht geschafft hast (GWB § 9).
Wer kann die Kosten übernehmen?
Wenn du arbeitslos gemeldet bist, kann das AMS mit der Kursbeihilfe bis zu 100 % der Kosten übernehmen, die du belegen kannst. Dazu kann eine Beihilfe für den Lebensunterhalt während des Kurses kommen. Die AMS-Seite nennt den Busführerschein nicht ausdrücklich. Die Entscheidung trifft das AMS im Einzelfall, je nachdem, ob der Kurs deine Chancen auf einen Job erhöht. Wichtig: Sprich vor Kursbeginn mit deinem AMS, nicht danach.
Manche Arbeitgeber werben außerdem damit, die Ausbildung zum Buslenker zu übernehmen. Lass dir die Bedingungen schriftlich geben: Wie lange musst du danach im Betrieb bleiben, und was passiert, wenn du früher gehst?
Wie lange dauert es?
Eine feste Dauer gibt es nicht. Der AMS Ausbildungskompass schreibt „abhängig vom Anbieter“. Plane die Wartezeit für die Prüfungstermine mit ein, besonders für die Grundqualifikation mit ihren mindestens vier Terminen pro Jahr und Bundesland.
Wer den Weg schon gegangen ist
2025 wurden in Österreich 1.256 neue Lenkberechtigungen der Klasse D erteilt (Statistik Austria, Führerscheine 2025). Unsere Rechnung: Rund 83 % der neuen Buslenker waren zwischen 25 und 54 Jahre alt, mehr als die Hälfte zwischen 35 und 54. Der Busführerschein ist also oft ein Neustart im Beruf und kein Thema nur für Junge.
Häufige Fragen
Reicht D1 für einen Job?
Mit D1 fährst du Kleinbusse bis 16 Plätze. Für Linien- und Reisebusse brauchst du D. Wer D macht, hat D1 automatisch dabei (FSG § 2).
Kann ich zuerst D1 machen und später D?
Ja. Laut oesterreich.gv.at brauchst du von D1 auf D keinen weiteren klassenspezifischen Theorieunterricht, nur Fahrstunden und die Prüfung. Rechne aber die Gebühren für zwei Ausdehnungen und zwei Prüfungen mit ein.
Gilt für Buslenker eine strengere Promillegrenze?
Ja. Für die Klasse D gilt 0,1 Promille statt 0,5.
Unabhängige Informationsseite – nicht verbunden mit dem AMS, Behörden, Verkehrsbetrieben, Fahrschulen oder Arbeitgebern. Wir verkaufen keine Kurse und vermitteln keine Förderung. Gebühren laut oesterreich.gv.at und GWB, gelesen am 12. Oktober 2026.