Deinen Fähigkeitsausweis verlängerst du mit 35 Stunden Weiterbildung, also fünf Kurstagen zu sieben Stunden, innerhalb von fünf Jahren bei einer von der asa anerkannten Weiterbildungsstätte. Danach bestellst du die neue Karte für CHF 20 online. Hier steht, wie es geht und was passiert, wenn die Frist schon abgelaufen ist.
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Warum du die Weiterbildung brauchst
Der Fähigkeitsausweis für den Gütertransport gilt fünf Jahre (CZV Art. 9). Ohne gültigen Fähigkeitsausweis darfst du mit Kategorie C oder C1 keine Güter gewerbsmässig transportieren, auch wenn dein Führerausweis noch gilt. Das gilt für alle: auch für Chauffeure, die den Fähigkeitsausweis ohne Prüfung bekommen haben, weil sie die Kategorie C schon vor dem 1. September 2009 hatten, und für Leute mit dem EFZ „Lastwagenführer/in“ (cambus.ch).
Die Regeln auf einen Blick
| Regel | Was gilt |
|---|---|
| Umfang | 35 Stunden = 5 Kurstage zu 7 Stunden, innerhalb von 5 Jahren (CZV Art. 16 und 18) |
| Wo | nur bei einer von der asa anerkannten Weiterbildungsstätte |
| E-Learning | höchstens 3 Stunden pro Kurstag (CZV Art. 18 Abs. 3) |
| Kurszeiten | nur zwischen 5 und 20 Uhr, also keine Abendkurse |
| Halbe Tage | werden seit 2010 nicht mehr angerechnet, nur ganze Kurstage von mindestens 7 Stunden |
| Überzählige Tage | verfallen, sie zählen nicht für die nächste Periode |
| Nachweis | Nach jedem Kurs stellt die Weiterbildungsstätte eine Kursbestätigung der asa aus |
Quelle für Kurszeiten, halbe Tage, überzählige Tage und Nachweis: cambus.ch, FAQ „Fragen zur Weiterbildung“, gelesen am 12. Oktober 2026.
Schritt für Schritt zum neuen Fähigkeitsausweis
- Datum prüfen: Auf deinem Fähigkeitsausweis steht, bis wann er gilt.
- Stand abfragen: Auf cambus.ch kannst du über das Infoportal der obligatorischen Weiterbildung nachsehen, wie viele Kurstage schon erfasst sind. Stimmt etwas nicht, meldest du dich bei der Kursorganisation.
- Kurse aussuchen: Laut cambus.ch gibt es „über 1000 Kursangebote“. Du darfst den gleichen Kurs grundsätzlich mehrmals besuchen, sinnvoller sind aber fünf verschiedene Themen.
- Kurstage absolvieren und jede Kursbestätigung aufbewahren.
- Ausweis bestellen: Die fünf Tage müssen in den fünf Jahren vor dem Bestelldatum liegen. Die Karte kostet CHF 20 online (Kreditkarte oder TWINT), CHF 30 mit Rechnung per E-Mail und CHF 35 auf Papier oder am Schalter des Strassenverkehrsamts (cambus.ch, Preise ohne MwSt.).
Die Frist ist schon abgelaufen?
Dann ist das kein Grund zur Panik, aber du darfst ab dem Ablaufdatum nicht mehr gewerbsmässig Güter transportieren. Zwei Dinge sind wichtig (CZV Art. 16 und cambus.ch):
- Ein Monat Aufschub: Auf Gesuch kann die zuständige Behörde den Fähigkeitsausweis höchstens einen Monat schriftlich verlängern. Das Gesuch findest du auf cambus.ch.
- Keine neue Prüfung: Sobald du die fünf Kurstage nachweist, bestellst du den Fähigkeitsausweis neu. Eine neue CZV-Prüfung brauchst du dafür nicht.
Tipp: Verteil die fünf Tage über die fünf Jahre, zum Beispiel einen Tag pro Jahr. Dann kommst du am Schluss nicht unter Druck.
Was kostet ein Kurstag?
„Die Preise werden von den Weiterbildungsstätten festgelegt“, schreibt cambus.ch. Wir haben die Preise nicht geprüft und nennen deshalb keine Zahl. Vergleiche mehrere Angebote und frag, ob Verpflegung und Kursbestätigung enthalten sind. Frag auch deinen Arbeitgeber, ob er die Kurstage organisiert oder bezahlt. Bist du beim RAV angemeldet, sprich vor der Buchung mit deiner Beraterin oder deinem Berater. Ob eine Unterstützung möglich ist, entscheidet das RAV.
Welche Kurse es gibt
Welche Themen angeboten werden, siehst du im Verzeichnis aller anerkannten Weiterbildungsstätten und Kurstypen auf cambus.ch. Wähle Themen, die du im Alltag brauchst, statt fünfmal den gleichen Kurs. Kurse zur ADR-Bescheinigung findest du ebenfalls über cambus.ch. Eine Prüfung gibt es in der Weiterbildung nur, wenn du damit einen Ausweis wie die ADR-Bescheinigung erwirbst oder erneuerst. In den anderen Kursen gibt es in der Regel nur Lernerfolgskontrollen (cambus.ch).
Gefragt bei Google
„CZV Kurs“ und „CZV Kurse“ werden in der Schweiz laut Google-Planer (gelesen am 11. Oktober 2026) etwa 5000 Mal pro Monat gesucht. Viele Chauffeure suchen also genau jetzt einen Kurstag. Buche deine Kurstage deshalb früh genug vor dem Ablaufdatum.
Häufige Fehler, die du vermeiden kannst
- Halbe Kurstage buchen: Sie zählen nicht. Nur ganze Tage von mindestens sieben Stunden werden angerechnet.
- Kurse bei nicht anerkannten Anbietern: Nur Kurse einer von der asa anerkannten Weiterbildungsstätte zählen. Prüfe das vor der Buchung im Verzeichnis auf cambus.ch.
- Zu spät anfangen: Wer im letzten Jahr alle fünf Tage nachholen muss, findet nicht immer passende Termine.
- Kursbestätigungen nicht prüfen: Schau im Infoportal nach, ob jeder Kurstag erfasst wurde.
Und der Führerausweis selbst?
Fähigkeitsausweis und Führerausweis sind zwei verschiedene Dinge. Den Führerausweis C oder C1 behältst du, solange du die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung machst: alle fünf Jahre, nach der ersten Untersuchung nach dem 50. Geburtstag alle drei Jahre, ab 75 alle zwei Jahre (VZV Art. 27). Leg die Termine so, dass Kontrolle und Weiterbildung nicht im selben Monat drängen.
Häufige Fragen
Kann ich die ganze Weiterbildung online machen?
Nein. Pro Kurstag sind höchstens drei Stunden E-Learning erlaubt (CZV Art. 18 Abs. 3).
Ich habe Fähigkeitsausweise für Personen- und Gütertransport. Brauche ich zehn Tage?
Nein. Laut cambus.ch reichen insgesamt fünf Weiterbildungstage vor Ablauf der jeweiligen Kategorie.
Verkauft diese Seite Kurse?
Nein. Wir sind keine Weiterbildungsstätte, kein Arbeitgeber und keine Stellenvermittlung.
Unabhängige Informationsseite – nicht verbunden mit der asa, cambus.ch, dem ASTRA, den Strassenverkehrsämtern, dem RAV, Weiterbildungsstätten oder Arbeitgebern. Wir verkaufen keine Kurse. Regeln laut CZV (Stand 1. Juli 2022) und cambus.ch, gelesen am 12. Oktober 2026.